Inflation und Energiekrise haben nicht nur in Deutschland zu einem Umdenken geführt. Um den Kostenexplosionen etwas entgegensetzen zu können, haben viele den Trend der Balkonkraftwerke für sich entdeckt. Was bis vor kurzem nur Bevölkerungsteilen mit Wohneigentum möglich war, ist durch die Balkonkraftwerke nun jedem zugänglich – Solarenergie für den eigenen Strombedarf nutzen und ggf. in den Energiekreislauf einspeisen.
Doch es gibt klare Vorgaben und Regelungen für den Betrieb der Photovoltaik-Anlagen. Auch eine Anmeldung des eigenen Solarkraftwerks ist verpflichtend. Macht man das nicht, droht eine Strafe für ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung.
Strafe für nicht angemeldete PV-Anlage
Balkonkraftwerke zeichnen sich besonders durch ihre einfache Installation und Inbetriebnahme aus. Doch es gibt gesetzliche Bestimmungen, die dabei beachtet werden müssen, um eine Strafe für eine illegale PV-Anlage zu vermeiden.
Gesetzliche Vorgaben für ein Balkonkraftwerk
Grundsätzlich ist es jedem gestattet, ein Balkonkraftwerk bei sich zu Hause zu installieren. Durch die sogenannten Plug & Play-Lösungen ist dieses auch unkompliziert und schnell einsatzbereit. Wichtig ist dabei jedoch die aktuelle Leistungsbeschränkung auf 600 Watt. Entscheidend ist die Ausgangsleistung des Wechselrichters, der den Gleichstrom der Solarpanels in Wechselstrom umwandelt und in das Stromnetz einspeist.1 Aktuell plant die Bundesregierung eine Erhöhung der zugelassenen Leistung auf 800 Watt.2
Sind die technischen Vorgaben erfüllt, muss die Anlage bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber angemeldet werden.3 Diese Anmeldung ist für jede Photovoltaikanlage erforderlich, unabhängig von der Ausgangsleistung. Erfolgt die Anmeldung nicht, können für die sogenannte Guerilla-PV Strafen folgen.
Illegale PV-Anlage – Diese Strafen drohen
Die Rahmenbedingungen sind vom Gesetzgeber klar definiert und entsprechend sind auch die möglichen Strafen genau festgelegt.
In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass die Strafe für nicht angemeldete PV-Anlagen, gem. Paragraph § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG, bei maximal 50.000 EUR liegen kann. Es handelt sich per Gesetz um eine Ordnungswidrigkeit. Entspricht die installierte Solaranlage nicht den technischen Vorgaben, kann der Netzbetreiber zusätzlich Strafzahlungen in Höhe von 10 EUR pro Monat, je Kilowattstunde angeschlossener Leistung einfordern.4
Auch wenn kein solcher Fall bekannt ist und davon auszugehen ist, dass die Maximalstrafe von 50.000 EUR auch zukünftig nicht verhangen wird, ist der Ermessensspielraum groß genug, sich mit den Konsequenzen einer Nicht-Anmeldung intensiv auseinanderzusetzen. Dies lässt sich anhand einer Beispielrechnung verdeutlichen.
Praxisbeispiel: Mögliche Höhe einer Strafzahlung
Per Gesetz sind Balkonkraftwerke aktuell bis zu einer Leistung von 600W erlaubt, ohne als illegale PV-Anlage zu gelten. Solltet ihr jedoch eine 800 Watt PV Anlage nicht anmelden, könnten euch dafür 8 EUR Strafzahlung je Monat in Rechnung gestellt werden (1Kilowatt = 10 EUR, 800 Watt = 0,8 Kilowatt = 8 EUR). Aufs Jahr gerechnet wären das 96 EUR. Eine Summe, die großen Einfluss auf die Rentabilität eurer Anlage hat.
Dass die Netzbetreiber bei Verstößen wenig kulant sind, zeigt das Beispiel eines Eigenheimbesitzers, der seine PV-Anlage 12 Stunden zu spät anmeldete und dafür entsprechend unserer Rechnung zur Kasse gebeten wurde.
Balkonkraftwerk ohne Anmeldung – was tun?
Aufgrund der klaren Regelung und mangelnder Gesetzeslücken, bleibt in diesem Fall nur die Nachmeldung der illegalen PV-Anlage, die sehr wahrscheinlich mit einer entsprechenden Strafe für nicht angemeldete PV-Anlagen belegt wird.
Man sollte dabei auch bedenken, dass den Netzbetreibern der illegale Betrieb eines Balkonkraftwerks anhand der Verbrauchszahlen des Haushalts und ggf. rückläufigen Stromzählern auffallen kann.
Unser Fazit
Der Sachverhalt ist klar: Es droht eine Strafe, wenn Balkonkraftwerke nicht angemeldet sind. Und zwar unabhängig von der Leistung der Solaranlage oder des verwendeten Wechselrichters. Somit sollte man sich nach der Installation eines Balkonkraftwerks möglichst zeitnah mit dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur in Verbindung setzen, um eine Strafe zu vermeiden.
Jetzt das Balkonkraftwerk anmelden und Strafe vermeiden
Die Anmeldung des heimischen Solarkraftwerks ist unkompliziert und für jeden mit wenig Aufwand machbar. Wir erklären euch die wichtigen Schritte.
Anmeldung beim Netzbetreiber:
Der Netzbetreiber ist nicht der Stromlieferant. Auf der Stromabrechnung findet man den Namen des Netzbetreibers oder einen Code, über den man hier den Netzbetreiber ermitteln kann.
Für die Anmeldung werden folgende Informationen benötigt:
- Anmeldeformular des Netzbetreibers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
- Konformitätserklärung des Wechselrichters
- Datenblatt des Solarmoduls
Schritt für Schritt:
- Netzbetreiber ausfindig machen (z. B. über die Stromabrechnung).
- Formloses Schreiben an den Netzbetreiber, dass künftig ein Balkonkraftwerk betrieben wird. In vielen Fällen können Musteranschreiben beim Netzbetreiber heruntergeladen werden.
- Benötigte Unterlagen an den Netzbetreiber weiterleiten.
- Bestätigung durch den Netzbetreiber abwarten.
- Ggf. möchte der Netzbetreiber einen neuen Stromzähler installieren.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Die Bundesnetzagentur verlangt die Registrierung im sogenannten Marktstammdatenregister. Dort müssen sie sich als Kraftwerksbetreiber anmelden. Dies erfolgt über diesen Link.
Für die Anmeldung werden folgende Informationen benötigt:
- Persönliche Daten (Name, Beruf, Adresse)
- Datum der Inbetriebnahme
- Name Netzbetreiber
- Leistung des Balkonkraftwerks
- Leistung des Wechselrichters
- Leistungsbegrenzung des Wechselrichters
Schritt für Schritt:
-
Benutzerkonto beim Marktstammdatenregister (MaStR) erstellen, um Registrierung starten zu können.
-
Registrierung als Anlagenbetreiber durchführen.
-
Registrierung des Balkonkraftwerks durchführen. Hierfür sind oben genannte Informationen notwendig.
-
Registrierungsbestätigung herunterladen.
[1] VDW FNN, „Steckerfertige PV-Anlagen“ vom 08.06.2023, besucht am 29.08.2023
[3] Bundesnetzagentur, „Balkon PV-Anlagen“, besucht am 29.08.2023
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