Für viele Mieter sind Balkonkraftwerke die ideale Lösung, um den steigenden Strom-, Energie- und Nebenkosten zu begegnen. Durch die Photovoltaik-Anlage, die am Balkon der Mietwohnung installiert wird, können Mieter ihren eigenen Strom erzeugen und nutzen. Doch benötigt mein Balkonkraftwerk Zustimmung vom Vermieter? Und kann der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?
Photovoltaik, Balkon & Mietwohnung
Auch, wenn die Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen, als Mieter mit eigenem Balkon einfach, schnell und unkompliziert ist, sollte man vorab einiges beachten.
Welche Rechte hat der Mieter beim Thema Photovoltaik & Mietwohnung?
Grundsätzlich ist es jedem Bürger möglich, auf seinem Balkon eine Solaranlage zu errichten. Ebenso ist es jedem gestattet, diese an das Stromnetz anzuschließen und somit ein eigenes Balkonkraftwerk zu betreiben.
Allerdings gibt es Vorgaben für das Balkonkraftwerk, die Vermieter und Gesetzgeber gleichermaßen interessieren. Dabei ist es irrelevant, ob das Balkonkraftwerk Mehrfamilienhaus oder gemietetes Einfamilienhaus mit Strom versorgt.
Die Leistung darf aktuell 600 Watt nicht überschreiten, wobei eine Anhebung auf 800 Watt zeitnah erfolgen soll.1 Zudem muss ein passender Wechselrichter den erzeugten Strom der Solaranlage umwandeln und in das Stromnetz einspeisen.2 Mit der Installation der Photovoltaikanlage auf dem Balkon ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber und zusätzlich bei der Bundesnetzagentur verbunden.3
Welche Rechte hat der Vermieter beim Wunsch einer PV Anlage in Mietwohnungen?Die meisten Rechte, die der Vermieter in Bezug auf sein vermietetes Eigentum besitzt, sind im Rahmen des Mietvertrags geregelt. Heim-Solaranlagen oder die Frage, ob ein Balkonkraftwerk Genehmigung vom Vermieter benötigt oder nicht, ist dort in vielen Fällen noch nicht explizit geregelt.
Sollte eine Regelung zu Balkonkraftwerken nicht Teil des Mietvertrags sein, sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Denn dieser hat das grundsätzliche Recht, die Installation zu verbieten. Schließlich handelt es sich hierbei um „eine bauliche Veränderung in der Wohnung oder auf dem Balkon“4, die gem. jedes Mietvertrags nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet ist.
Somit liegt es „im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch des Mieters zustimmt“5.
Was bedeutet das für den Mieter – Balkonkraftwerk → Vermieter fragen?
Leider ja, ohne die Zustimmung sollte der Mieter keine PV Anlage in der Mietwohnung installieren. Wobei an diesem Punkt bereits jetzt viel und emotional diskutiert wird, ob die Installation eines Balkonkraftwerks aus mietrechtlicher Sicht nicht als „allgemein übliche Maßnahme“ einzustufen ist. Immerhin geht es hier auch um das Thema Umweltschutz.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert in ihrem Konzeptpapier „Photovoltaik-Strategie“ die „Aufnahme von Balkon-PV in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB“6. Somit sollen Mieter zukünftig das Recht auf Zustimmung des Vermieters für ein Balkonkraftwerk haben.
Ein Kompromiss könnte hier darin bestehen, dass die Photovoltaik-Anlagen in Mietwohnungen zukünftig von Fachpersonal installiert werden müssen.7
Balkonkraftwerk beim Vermieter anmelden – aber richtig.
Der „Antrag Balkonkraftwerk“ an Vermieter kann formlos erfolgen. Zur eigenen Absicherung könnte es hilfreich sein, eine schriftliche Bestätigung der Balkonkraftwerk-Genehmigung des Vermieters zu verlangen. Zudem sollten sie der Anfrage an den Vermieter folgende Informationen beifügen:8
- Datenblatt des Balkonkraftwerks.
- Ggf. Bestätigung, dass die Installation durch eine Fachfirma erfolgt.
- Absichtserklärung, dass das Balkonkraftwerk angemeldet wird.
Unser Fazit.
Bislang wird die Installation eines Balkonkraftwerks durch Mieter als Eingriff in die Bausubstanz gesehen, was eine Zustimmung des Vermieters nötig macht. Mit dem neuen Konzeptpapier der Bundesregierung könnte diese Regelung zeitnah kippen. Doch auch schon jetzt entscheiden erste Gerichte auch ohne Zustimmung der Vermieter zugunsten der Mieter.9 Es deutet also alles darauf hin, dass sich die Ausgangslage für Mieter in naher Zukunft ändern wird.
Auch wenn die Zukunftsaussichten für Mieter positiv erscheinen, ist zurzeit weiterhin die Zustimmung der Vermieter nötig. Mit diesem Musterschreiben kann die Anfrage auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks an den Vermieter gestellt werden.
Lade einfach hier das Musterschreiben runter:
Musterschreiben
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Quellen:
[1] VDW FNN, „Steckerfertige PV-Anlagen“ vom 08.06.2023, besucht am 18.08.2023
[2] Bundesnetzagentur, „Balkon PV-Anlagen“, besucht am 18.08.2023
[3] VDW FNN, „Steckerfertige PV-Anlagen“
[5] NDR, „"Balkonkraftwerke" für Mieter: Hürden für Genehmigung sind hoch“
[8] NDR, „"Balkonkraftwerke" für Mieter: Hürden für Genehmigung sind hoch“
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