Solarstrom im Kleingarten – Was ist erlaubt?

Solarstrom im Kleingarten – Was ist erlaubt?

Der Trend zu Balkonkraftwerken und Mini-PV-Anlagen macht auch vor Kleingärten nicht halt. Viele Gartenfreundinnen und -freunde möchten ihre Parzellen umweltfreundlich mit Solarstrom versorgen. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus?

Rechtliche Rahmenbedingungen für Mini-PV-Anlagen im Kleingarten

Mini-PV-Anlagen, auch als Steckersolargeräte bekannt, sind einfach zu installieren und bieten eine günstige Möglichkeit, Strom zu erzeugen. Rechtlich gibt es jedoch einige Hürden, insbesondere in Kleingärten, die dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) unterliegen.

Oft wird behauptet, dass § 3 Abs. 2 BKleingG Solaranlagen verbiete. Tatsächlich regelt die Norm aber nur, dass Lauben nicht dauerhaft bewohnt werden dürfen – ein direktes Verbot von Solaranlagen gibt es nicht. Während fest installierte Photovoltaikanlagen in einigen Kleingartenanlagen problematisch sein können, ist eine Insel-PV-Anlage, also ein vom Netz unabhängiges System mit Batteriespeicher, in der Regel problemlos erlaubt. Denn eine solche Anlage speist nicht ins öffentliche Netz ein und wird ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt.

Ein weiteres Problem ergibt sich insbesondere bei Mini-PV-Anlagen, die an das bestehende Stromnetz angeschlossen werden, sogenannten Balkonkraftwerken (BKWs). Viele Kleingartenanlagen haben eine zentrale Stromversorgung, deren Verbrauch über den Hauptzähler des Vereins gemessen wird. Der Einsatz von Mini-PV-Anlagen kann hier zu Abrechnungsproblemen führen, insbesondere wenn veraltete oder nicht registrierte Zähler im Einsatz sind. In manchen Vereinen sind BKWs daher nicht gestattet, während andere hohe Anforderungen an deren Nutzung stellen.

Neue gesetzliche Erleichterungen

Mit dem „Solarpaket I“ von 2023 hat der Gesetzgeber Mini-PV-Anlagen rechtlich besser gestellt. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Steckersolargeräte bis 800 Watt Wirkleistung ohne Zustimmung des Netzbetreibers genutzt werden. Zudem haben Mieter und Pächter – also auch Kleingärtner – nach § 554 BGB ein Recht darauf, eine Mini-PV-Anlage zu installieren, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Entscheidend ist hierbei jedoch die technische Umsetzung innerhalb der Kleingartenanlage, insbesondere die vorhandene Zählertechnik.

Arbeitsstrom und mögliche Konflikte mit dem BKleingG

Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen Mini-PV-Anlagen in Kleingärten ist, dass sie gegen § 3 Abs. 2 BKleingG verstoßen könnten, der die dauerhafte Wohnnutzung von Lauben untersagt. Gegner von BKWs befürchten, dass die zusätzliche Stromversorgung eine intensivere Nutzung der Gartenlaube ermöglicht, die über die übliche gärtnerische Nutzung hinausgeht. Die Bundesregierung sieht das jedoch anders: Entscheidend ist nicht, ob Strom erzeugt wird, sondern wofür er genutzt wird.

Solange die PV-Anlage für sogenannte „Arbeitsstrom“-Anwendungen wie Werkzeuge, Pumpen oder Beleuchtung genutzt wird, bleibt die Nutzung im erlaubten Rahmen. Zudem haben viele Kleingartenanlagen bereits einen bestehenden Stromanschluss, der ebenfalls nicht zu einer unzulässigen Wohnnutzung führt. BKWs mit einer Wirkleistung von bis zu 800 Watt sind ohnehin nicht leistungsfähig genug, um eine vollständige Wohnnutzung zu ermöglichen. Die bloße Existenz einer Mini-PV-Anlage reicht daher nicht aus, um einen Verstoß gegen das BKleingG zu begründen.

Herausforderung: Zählertechnik in Kleingärten

Ein entscheidender Punkt ist die Zählertechnik in vielen Kleingartenanlagen. Veraltete oder nicht registrierte Zähler können Probleme bei der Nutzung von Mini-PV-Anlagen verursachen. Da diese Anlagen unter Umständen dazu führen können, dass der Hauptzähler rückwärtsläuft, besteht hier eine technische und rechtliche Unsicherheit. Eine Lösung kann sein, dass einzelne Kleingärtner einen eigenen registrierten Zähler beim Netzbetreiber beantragen. Dadurch würden die EEG-Grenzwerte (800 W Wirkleistung, 2 kWp installierte Leistung) für jeden Garten individuell gelten und nicht für die gesamte Anlage.

Fazit: Solarstrom im Kleingarten ist möglich – mit der richtigen Lösung

Die Nutzung von Mini-PV-Anlagen im Kleingarten ist rechtlich nicht ausgeschlossen, aber teilweise mit organisatorischen Hürden verbunden. Während netzgebundene Balkonkraftwerke aufgrund der bestehenden Stromzähler und Vereinsregelungen Probleme verursachen können, ist eine Inselanlage eine unkomplizierte Alternative. Insel-PV-Anlagen, die nur für den Eigenverbrauch genutzt werden, sind meist problemlos einsetzbar.

Wir bieten sowohl Balkonkraftwerke als auch maßgeschneiderte Inselanlagen für Kleingärten an. Falls Sie Interesse an einer individuellen Lösung für Ihre Gartenparzelle haben, kontaktieren Sie uns gerne unter info@panelretter.de.

Dies ist keine Rechtsberatung.
Foto von david hughes auf Unsplash

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